Die Qualität des Premium-Telefonsekretariates ist nicht nur hörbar, sie zeigt sich auch im Umgang mit den uns anvertrauten Daten. Auf die Regelungen der neuen EU-DSGVO haben wir uns daher bestens vorbereitet.
Wir schließen auf Wunsch mit jedem Auftraggeber einen gesonderten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung. Dieser regelt den Umgang mit allen personenbezogenen Daten innerhalb des Telefonsekretariates. Als unser Auftraggeber sind Sie damit auf der sicheren Seite.
Als Ihr Premium-Telefonsekretariat können Sie sich auch in Punkto Datenschutz zu 100 Prozent auf unser Qualitätsversprechen verlassen. Die Regelungen der neuen DSGVO halten wir strikt ein:
Was sollten Sie als Unternehmen grundsätzlich beachten?
Grundsätzlich bedeutet die Verordnung für Sie als Unternehmen vor allem eine
umfangreiche Dokumentationspflicht und Rechenschaftspflicht beim Erheben
und Verarbeiten personenbezogener Informationen. Der von uns angebotene
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung regelt alle wesentlichen Punkte.
In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen gern näher, wie Sie unsere Dienste als Telefonsekretariat datenschutzkonform und ohne datenschutzrechtliche Bedenken in Anspruch nehmen können. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Unsere Angebote richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (z.B. gewerblich, freiberuflich, öffentlich oder gemeinnützig tätige Unternehmen und Personen). Als Verbraucher gemäß § 13 BGB wenden Sie sich bitte direkt an uns. Soforn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise zzgl. 19% MwSt.